142. Clubabend

"Zahnbehandlung in und während Covid 19"

Prof. DDr. Knut A. Grötz
MKG-Tagesklinik Burgstraße &
Direktor der MKG der HELIOS HSK Wiesbaden

Mittwoch, 17.2.2021, 19.30 Uhr

ACHTUNG:
Da der Clubabend Online über Zoom durchgeführt wird, ist ein internetfähiges Gerät mit einer guten Verbindung die Voraussetzung für den Vortrag. Den Zugangslink erhalten Sie spätestens 30 Minuten vor dem Start auf Ihre Emailadresse. Wir ersuchen Aufgrund der COVID Bestimmungen um Anmeldung unter: office@oegzmk-wien.at

Für diese Veranstaltung werden 2 ZF-Punkte der Österreichischen Zahnärztekammer vergeben. Für Mitglieder der ÖGZMK und Studierende der Universitätszahnklinik Wien ist diese Fortbildung kostenlos. Von Nichtmitgliedern wird ein Unkostenbeitrag von Euro 20.- eingehoben.

Vortragsinhalt

Zahnbehandlung in und während „Covid 19“

Wir befinden uns seit zirka einem Jahr durch die Pandemie in einer weilweiten Ausnahmesituation, die wir uns niemals als Negativ-Vision hätten ausmalen können! Auch die ZMK-Heilkunde ist davon betroffen. Auch wenn man zu Beginn der Pandemie auf Basis der Infektionszahlen offizieller Stellen durchaus hätte formulieren können, die weitaus meisten Behandlungen könnten wie bisher erfolgen, da nur ein sehr kleiner Anteil unserer Bevölkerung Virusträger war, war aber sehr schnell klar, dass asymptomatische Patienten eine Dunkelziffer an Infizierten darstellen können. Also, ein „weiter wie bisher“ war deshalb zu keinem Zeitpunkt die richtige Empfehlung!
Andererseits hätte man im Sinne der maximal vorstellbaren Infektionsvermeidungsstrategie (als Pendant zur häuslichen Quarantäne eines Infizierten – absolute Kontaktvermeidung!), das grundsätzliche Unterlassen aller Behandlungen in der Mundhöhle fordern können. Vielleicht schien diese Forderung durch die konsequente Vermeidung vieler Eingriffe in Krankenhäusern sogar bestärkt. Doch hier gilt es die Ziele genau zu betrachten. Viele Kliniken hatten in der 1. Welle und haben in der 2. Welle ihre Intensiv-Kapazitäten deutlich erhöht, teilweise sogar vervielfacht. Dafür wurde und wird das Anästhesie-Team aus den Zentral-OPs in großem Umfang abgezogen. Es ging bei dem „Herunterfahren der OPs“ also nicht um direkte Infektionsvermeidung! Deshalb lässt sich das Vorgehen in Kliniken überhaupt nicht auf den ambulanten Sektor der ZMK übertragen, denn es werden hier keine Ressourcen zur Behandlung von Covid19-Patienten geschaffen! Andererseits wurden sehr schnell auch in Kliniken die Kollateralschäden durch das Unterlassen oder Verschieben von Eingriffen deutlich, die eine Therapieverzögerung mit sich bringen. Eine generelle Therapie-Vermeidung in der ZMK kann somit nur für „nicht medizinisch notwendige“ Behandlungen gelten, wie Anbringen von Schmucksteinen an Zähnen. Im Rahmen der medizinisch notwendigen Zahnheilkunde sind dagegen individuell Vor- und Nachteile abzuwägen und ein „wir schließen alle Praxen“ war deshalb zu keinem Zeitpunkt die richtige Empfehlung!
In dem Vortrag werden aktuelle Literatur-Daten zu Übertragungsmodalitäten und Infektionsvermeidung detailliert dargelegt. Außerdem werden konkrete Empfehlungen zur Anpassung der zahnmedizinischen Versorgung im Praxisalltag gegeben, die eine suffiziente und strukturrelevante Zahnmedizin in der Pandemie ermöglichen.

Kurzvita

Prof. DDr. Knut A. Grötz

  • Ab 1981 Studium der Human- und Zahnmedizin, sowie Philosophie (Grundstudium) an der Johannes Gutenberg Universität, Mainz.
  • 1986 Promotion zum Dr. med. dent. und 1992 zum Dr. med.
  • 1991 Zahnarzt für Oralchirurgie
  • 1995 Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
  • 1999 Habilitation, Venia legendi u. Priv.-Dozentur Universität Mainz; apl.-Professur 2005
  • bis 2000 Wiss. Mitarbeiter u. Oberarzt an der Univ.-Klinik für MKG Mainz (Prof. Wagner)
  • 2000 Miller-Preis der DGZMK
  • 2001 Siebert-Preis der Stiftung Kinderkrebsforschung
  • 2010 Förderpreis der Wolfgang-Wilmanns-Stiftung (Senior Author)
  • 1999 - 2013 Schriftleitung „International Poster Journal for Dentistry and Oral Medicine IPJ“
  • ab 2002 wissenschaftlicher Beirat der Deutschen Zahnärztlichen Zeitschrift DZZ
  • 2004 - 2016 Schriftführer des Landesverbandes Hessen der DGI e.V.
  • ab 2012 Fellow des International Team for Implantology (ITI)
  • 2015 - 2018 Vize-Präsident der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI e.V.)
  • ab 2018 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI e.V.)

Zusatzbezeichnungen und zertifizierte Tätigkeitsschwerpunkte (TSP):

  • Homöopathie (1997)
  • Plastische Operationen (1999)
  • TSP Implantologie (2001)
  • Ultraschall-Seminarleiter Sektion Kopf-Hals, DEGUM Stufe III (2001)
  • Referent d. Konsensuskonferenz Impl. v. BDZI, DGMKG, BDO, DGI, DGZI (2002)
  • TSP Funktionsdiagnostik/-therapie (2004)
  • Fachkunde „Digitale Volumentomographie, DVT“ (2007)